neue Corona Verordnung zum 04.03.2022

Mit Wirkung vom 4.3.22 sind neue Corona Regeln in Kraft getreten. Hierzu die wichtigsten Regelungen, die uns betreffen :

Sportbetrieb

draußen :   Es gelten keine Einschränkung mehr für die Sportausübung
drinnen :    Im Innenbereich muss außer beim Sporttreiben eine FFP2-Maske getragen werden.

Zuschauer

Bei mehr als 50 ist der Zutritt zur Sportanlage nur für Zuschauer statthaft, die geimpft, genesen oder negativ getestet sind (3G).
Drinnen muss eine FFP2-Maske außer beim Sitzen getragen werden, draußen ist eine medizinische Maske ausreichend. Abstände müssen nicht eingehalten werden, sofern Masken getragen werden.

3 G – Regel

Der Heimverein hat als (Mit-)Veranstalter den jeweiligen Nachweis von allen Personen (Spieler, Trainer, Schiedsrichter, Zuschauer etc.), die die Sportanlage betreten wollen, aktiv einzufordern und zu kontrollieren. Kann der Nachweis nicht vorgelegt werden, so hat der Heimverein von seinem Hausrecht Gebrauch zu machen und der Person den Zutritt zur Sportanlage aus Gründen des Gesundheitsschutzes der anderen Beteiligten zu verwehren. Dies gilt auch bei Jugendspielen für Trainer / Betreuer und ist somit ebenfalls zu kontrollieren !

Für Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres gelten die 3G-und 2G-Regeln nicht.
Bei Testungen ist ein schriftlicher oder digitaler Nachweis erforderlich

Dokumentation

Die Pflicht zur Kontaktdatenerhebung ist grundsätzlich entfallen.
Stattdessen können Veranstalterinnen und Veranstalter QR-Codes für eine freiwillige Registrierung mit der Corona-Warn-App des RKIs zur Verfügung stellen. Der QR-Code ist für die sich registrierenden Personen gut sichtbar zu platzieren. Die Registrierung ist für alle Zuschauer*innen freiwillig.

Wir bitten um Beachtung.

SC Auetal
Der Vorstand

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